Referenzvereinbarung – Checkliste & Tipps

Von | 1. Juli 2016

Referenzvereinbarungen sind im Referenzmarketing wichtig, um die Nutzung von Informationen und Material vertraglich und schriftlich festzuhalten. Wir haben eine Checkliste vorbereitet, damit dem rechtssicheren Werben mit Referenzen nichts im Wege steht.

Doch zunächst einmal ein paar Tipps und Hinweise:

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Wenn Sie Referenzen nutzen, dann brauchen Sie stets eine Einverständniserklärung des Referenzgebers. Warum ist das so?

Stellen Sie sich vor, jemand wirbt mit Ihrem Namen oder dem Logo Ihres Unternehmens ohne Ihre Zustimmung. Dann verletzt derjenige Ihre Persönlichkeits- oder Markenrechte. Um das zu vermeiden, müssen Sie jede Form der Nutzung mit Ihrem Kunden vertraglich regeln.

Dass das komplex sein kann, zeigt folgendes Beispiel: Veröffentlichen Sie ein Bild, dann müssen Sie die Rechte des Fotografen haben. Es kann allerdings sein, dass der Fotograf des Bildes die Rechte nur seinem Auftraggeber erteilt hat (also Ihrem Referenzgeber) und eine Weitergabe an Dritte (z.B. an Sie) vertraglich nicht inbegriffen ist. Sie sollten also mit Ihrem Referenzgeber abklären, ob Sie die Bilder für werbliche Zwecke nutzen dürfen oder zusätzlich ein Einverständnis des Fotografen benötigen.

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Vorsicht bei Vorlagen und Mustern: Eventualitäten nicht abgedeckt

Es ist verständlich, dass man die Rechtslage aufgrund zahlreicher Eventualitäten nicht durchblickt. Gerne wird dann im Internet nach passenden Templates geschaut. Und man wird fündig: Muster oder Vorlagen für Referenzvereinbarungen gibt es genug. Doch Vorlagen aus dem Internet sind oftmals allgemeingültig. Da bei der Referenzvereinbarung aber viele Kleinigkeiten – wie oben beispielhaft dargestellt – greifen, ist es ratsam, für jede Referenz abhängig von der vereinbarten Nutzung eine individuelle Einverständniserklärung anzufertigen.

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Checkliste: Rechtssichere Referenzvereinbarung

Für den Fall, dass Sie die Einverständniserklärung für die Referenz selbst schreiben möchten, ist hier unsere Checkliste für die Referenzvereinbarung:

  • Haben Sie das Format, in der Sie die Referenz nutzen dürfen, geklärt?
  • Dürfen Sie den Firmennamen des Referenzgebers nennen?
  • Dürfen Sie den Referenzgeber beim Namen nennen?
  • Wurde andernfalls eine Verklausulierung vereinbart?
  • Dürfen Sie die Position des Referenzgebers nennen?
  • Dürfen Sie die Kontaktdaten des Referenzgebers (mit/ohne Rücksprache) herausgeben?
  • Sie haben beachtet, dass der Kunde kein Geheimhaltungsinteresse hat?
  • Dürfen Sie das Logo nutzen?
  • Haben Sie die Bildrechte?
  • Haben Sie den Zeitraum für die Nutzung geklärt?
  • Sind alle informiert?
  • Darf der Referenzgeber überhaupt über die Vereinbarung entscheiden?

Im Idealfall lassen Sie Ihre Referenzvereinbarung von einem Anwalt überprüfen. Eine weitere Möglichkeit bietet die integrierte Referenzvereinbarung auf der Plattform von Trusted References. Hier können Sie Referenzen in einem Ende-zu-Ende-Prozess erstellen und vermarkten. Da der Kontakt zum Referenzgeber direkt über das SaaS-Tool erfolgt, wird auch die Referenzvereinbarung in diesem Prozess persönlich abgeschlossen.

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